Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen an der FAU

Zusammen mit dem Lehrstuhl für Psychologie im Arbeitsleben unterstützt das Projekt FAUgesund die Universitätsleitung bei der gesundheitsförderlichen Gestaltung der Arbeitsplätze in der FAU. Dies umfasst auch die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GBPsych), die seit Herbst 2013 im Arbeitsschutzgesetz verankert ist (vgl. §5 ArbSchG).

Auf dieser Seite geben wir Ihnen Hintergrundinformationen an die Hand, was die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (nicht) ist und welche Inhalte und Prozessschritte sie umfasst. Zudem verlinken wir auf allgemeine weiterführende Informationen und Erklärvideos sowie spezifische Infos zur Durchführung der GBPsych an der FAU (SSO-Zugang).

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen: