Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
Zusammen mit dem Lehrstuhl für Psychologie im Arbeitsleben unterstützt das Projekt FAUgesund die Universitätsleitung bei der gesundheitsförderlichen Gestaltung der Arbeitsplätze in der FAU. Dies umfasst auch die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GBPsych).
Was ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen?
Was sind psychische Belastungen?
Worum geht es bei der GBPsych nicht?
Welche Schritte umfasst die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen?
Festlegen von Tätigkeitsbereichen
Ermitteln der psychischen Belastungen bei der Arbeit
Daraufhin kann die Ermittlung der psychischen Belastungen im Sinne einer Bestandsaufnahme erfolgen. In diesem Prozessschritt soll ein Einblick in potenzielle Gefährdungen, aber auch bereits vorhandene Ressourcen der einzelnen Tätigkeitsgruppen gewonnen werden. Hierfür stehen verschiedene Methoden zur Verfügung, die stets entsprechend der Passung zur Tätigkeitsgruppe und der Organisation eingesetzt werden sollten. Möglichkeiten sind beispielsweise eine schriftliche Mitarbeiterbefragung, Beobachtungsinterviews sowie moderierte Workshops mit den Mitarbeitenden.
Beurteilen der psychischen Belastungen bei der Arbeit
Nach der Status Quo Analyse werden die erhobenen Ergebnisse beurteilt. Gegenstand ist hier die Frage, ob Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind und was mögliche Maßnahmen sein könnten. Auch für diesen Beurteilungsschritt gibt es eine Vielzahl an Methoden, die im Einzelfall ausgewählt werden muss (beispielsweise Beurteilung im Workshop).
Entwickeln und Umsetzen von Maßnahmen
Der Kern der GBPsychliegt in der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Beseitigung/ Verringerung möglicher Gefährdungen und zum Ausbau bereits vorhandener Ressourcen. Dabei sollten die Maßnahmen nachvollziehbar begründet sein und Gefahren an ihrer Quelle beseitigt werden. Die Ausgestaltung eines Maßnahmenplans kann eine gute Übersicht darstellen, wer wann welche Maßnahmen umsetzt und wer die Umsetzung kontrolliert.
Wirksamkeitskontrolle
Die umgesetzten Maßnahmen sollen schließlich, nach einer angemessenen Zeit, hinsichtlich ihrer Wirksamkeit überprüft werden. Dieser Prozessschritt dient dazu, gegebenenfalls Anpassungen in den Maßnahmen vorzunehmen, sollten sie nicht zu einer Verbesserung der Gefährdungen beigetragen haben. Ähnlich wie bei Prozessschritt zwei und drei stehen auch hier wieder verschiedene Möglichkeit zur Evaluierung zur Verfügung, die je nach Passung zur Maßnahme umgesetzt werden sollten.
Aktualisierung und Fortschreibung
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen stellt keinen endlichen Prozess dar, sondern eher einen Kreislauf, der immer wieder neu durchlaufen wird. Weil sich Arbeitsbedingungen schnell verändern können und Ergebnisse in zwei oder drei Jahren eventuell nicht mehr aktuell sind, braucht es eine regelmäßige Bestandsaufnahme, um die nachhaltige und gesundheitsförderliche Gestaltung der Arbeitsplätze sicherstellen zu können.
Dokumentation
Als Nachweis für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung aber vor allem auch für die interne Projektplanung sollten die einzelnen Prozessschritte gut und nachvollziehbar dokumentiert werden.
Prozessbegleitende Kommunikation
Prozessbegleitend ist eine gute Kommunikation an die Mitarbeitenden unerlässlich: die Mitarbeitenden als Experten/innen für ihren Arbeitsplatz tragen maßgeblich zum Erfolg der Gefährdungsbeurteilung bei. Nur wenn es gelingt, sie gut abzuholen und eventuelle Vorbehalte und Ängste abzubauen, können passgenaue Maßnahmen für eine gesundheitsförderliche Gestaltung ihrer Arbeitsplätze gefunden werden.
Weitere Informationen zum Thema Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf der Seite www.gda-psyche.de zur Verfügung.