Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Zusammen mit dem Lehrstuhl für Psychologie im Arbeitsleben unterstützt das Projekt FAUgesund die Universitätsleitung bei der gesundheitsförderlichen Gestaltung der Arbeitsplätze in der FAU. Dies umfasst auch die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GBPsych).

Planung
Bild: Colourbox

Was ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen?

Die GBPsych ist seit Herbst 2013 im Arbeitsschutzgesetz verankert (vgl. §5 ArbSchG). Danach müssen alle Arbeitgeber zur Ermittlung der erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes eine Beurteilung der Gefährdungen in ihren Unternehmen vornehmen. Wenn es erforderlich ist, müssen sie geeignete Maßnahmen entwickeln, umsetzen und auf ihre Wirksamkeit überprüfen. Die GBPsych dient als Instrument zur Analyse von Arbeitsbedingungen​ und ist als ganzheitlicher Prozess zur Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Fürsorgepflicht​ zu verstehen.

Was sind psychische Belastungen?

Unter dem Begriff der psychischen Belastungen werden eine Vielzahl verschiedener psychisch bedeutsamer Einflüsse zusammengefasst (z.B. Arbeitsintensität, soziale Unterstützung, Arbeitszeit). Der Begriff ist zunächst wertneutral zu verstehen. Psychische Belastungen können aber gesundheitsbeeinträchtigende Wirkungen haben, zum Beispiel bei andauernden hohen zeit- und leitungsbezogenen Anforderungen.

Worum geht es bei der GBPsych nicht?

Die GBPsychzielt auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen ab. Im Fokus steht also stets die Tätigkeitsgruppe, nicht die Einzelperson. Es geht demnach zu keinem Zeitpunkt um eine Individualdiagnostik. Sie grenzt sich außerdem von der Mitarbeiterbefragung ab, obwohl sich die Inhalte zum Teil ähneln können. Während Mitarbeiterbefragungen ein freiwilliges Projekt der Arbeitgeber darstellen, repräsentiert die Gefährdungsbeurteilung die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und hat ihre gesetzliche Basis im Arbeitsschutzgesetz. Die GBPsych ist ein Prozess, der nicht mit der Erhebung endet​, sondern in der Entwicklung und Umsetzung entsprechender Maßnahmen fortgeführt wird.

Welche Schritte umfasst die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen?

Festlegen von Tätigkeitsbereichen

In einem ersten Schritt werden die Tätigkeitsbereiche festgelegt, die beurteilt werden sollen. Dabei werden solche Bereiche zusammengefasst, bei denen man davon ausgeht, dass sie sich im Hinblick auf die psychischen Belastungen ähneln. Die Festlegung der Tätigkeitsbereiche bietet die Grundlage für die weitere Erhebung und Auswertung und sollte demnach mit besonderer Sorgfalt erfolgen. Unter anderem können Organigramme und Tätigkeitsbeschreibungen als wichtige Informationsquelle für das Festlegen der Bereiche herangezogen werden.

Ermitteln der psychischen Belastungen bei der Arbeit

Daraufhin kann die Ermittlung der psychischen Belastungen im Sinne einer Bestandsaufnahme erfolgen. In diesem Prozessschritt soll ein Einblick in potenzielle Gefährdungen, aber auch bereits vorhandene Ressourcen der einzelnen Tätigkeitsgruppen gewonnen werden. Hierfür stehen verschiedene Methoden zur Verfügung, die stets entsprechend der Passung zur Tätigkeitsgruppe und der Organisation eingesetzt werden sollten. Möglichkeiten sind beispielsweise eine schriftliche Mitarbeiterbefragung, Beobachtungsinterviews sowie moderierte Workshops mit den Mitarbeitenden.

Beurteilen der psychischen Belastungen bei der Arbeit

Nach der Status Quo Analyse werden die erhobenen Ergebnisse beurteilt. Gegenstand ist hier die Frage, ob Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind und was mögliche Maßnahmen sein könnten. Auch für diesen Beurteilungsschritt gibt es eine Vielzahl an Methoden, die im Einzelfall ausgewählt werden muss (beispielsweise Beurteilung im Workshop).

Entwickeln und Umsetzen von Maßnahmen

Der Kern der GBPsychliegt in der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Beseitigung/ Verringerung möglicher Gefährdungen und zum Ausbau bereits vorhandener Ressourcen. Dabei sollten die Maßnahmen nachvollziehbar begründet sein und Gefahren an ihrer Quelle beseitigt werden. Die Ausgestaltung eines Maßnahmenplans kann eine gute Übersicht darstellen, wer wann welche Maßnahmen umsetzt und wer die Umsetzung kontrolliert.

Wirksamkeitskontrolle

Die umgesetzten Maßnahmen sollen schließlich, nach einer angemessenen Zeit, hinsichtlich ihrer Wirksamkeit überprüft werden. Dieser Prozessschritt dient dazu, gegebenenfalls Anpassungen in den Maßnahmen vorzunehmen, sollten sie nicht zu einer Verbesserung der Gefährdungen beigetragen haben. Ähnlich wie bei Prozessschritt zwei und drei stehen auch hier wieder verschiedene Möglichkeit zur Evaluierung zur Verfügung, die je nach Passung zur Maßnahme umgesetzt werden sollten.

Aktualisierung und Fortschreibung

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen stellt keinen endlichen Prozess dar, sondern eher einen Kreislauf, der immer wieder neu durchlaufen wird. Weil sich Arbeitsbedingungen schnell verändern können und Ergebnisse in zwei oder drei Jahren eventuell nicht mehr aktuell sind, braucht es eine regelmäßige Bestandsaufnahme, um die nachhaltige und gesundheitsförderliche Gestaltung der Arbeitsplätze sicherstellen zu können.

Dokumentation

Als Nachweis für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung aber vor allem auch für die interne Projektplanung sollten die einzelnen Prozessschritte gut und nachvollziehbar dokumentiert werden.

Prozessbegleitende Kommunikation

Prozessbegleitend ist eine gute Kommunikation an die Mitarbeitenden unerlässlich: die Mitarbeitenden als Experten/innen für ihren Arbeitsplatz tragen maßgeblich zum Erfolg der Gefährdungsbeurteilung bei. Nur wenn es gelingt, sie gut abzuholen und eventuelle Vorbehalte und Ängste abzubauen, können passgenaue Maßnahmen für eine gesundheitsförderliche Gestaltung ihrer Arbeitsplätze gefunden werden.

Weitere Informationen zum Thema Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf der Seite www.gda-psyche.de zur Verfügung.

Infos zur GBPsych für FAU Beschäftigte: