Was ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (nicht)?

Was ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GBPsych)?

Die GBPsych ist seit Herbst 2013 im Arbeitsschutzgesetz verankert (vgl. §5 ArbSchG) Danach müssen alle Arbeitgeber zur Ermittlung der erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes eine Beurteilung der Gefährdungen in ihren Unternehmen vornehmen. Wenn es erforderlich ist, müssen sie geeignete Maßnahmen entwickeln, umsetzen und auf ihre Wirksamkeit überprüfen.

Was sind psychische Belastungen?

Unter dem Begriff der psychischen Belastungen werden eine Vielzahl verschiedener psychisch bedeutsamer Einflüsse zusammengefasst (z.B. Arbeitsintensität, soziale Unterstützung, Arbeitszeit). Der Begriff ist zunächst wertneutral zu verstehen. Psychische Belastungen können aber gesundheitsbeeinträchtigende Wirkungen haben, zum Beispiel bei andauernden hohen zeit- und leitungsbezogenen Anforderungen.

Worum geht es bei der GBPsych nicht?

Die GBPsychzielt auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen ab. Im Fokus steht also stets die Tätigkeitsgruppe, nicht die Einzelperson. Es geht demnach zu keinem Zeitpunkt um eine Individualdiagnostik. Sie grenzt sich außerdem von der Mitarbeiterbefragung ab, obwohl sich die Inhalte zum Teil ähneln können. Während Mitarbeiterbefragungen ein freiwilliges Projekt der Arbeitgeber darstellen, repräsentiert die Gefährdungsbeurteilung die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und hat ihre gesetzliche Basis im Arbeitsschutzgesetz.