Interne Beratungsangebote

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Die Beratungsangebote der FAU richten sich an Beschäftigte, die selbst einen bedenklichen/riskanten Umgang mit Alkohol oder anderen Suchtmitteln haben, sowie an Vorgesetzte, Kollegen/-innen und Familienangehörige der belasteten Person :

Rahmenbedingungen und Prinzipien unserer Beratungsarbeit

  • Die Beratungsgespräche unterliegen der Verschwiegenheitspflicht und werden vertraulich geführt. Die Vertraulichkeit der Informationen gilt gegenüber allen Stellen der Universität und allen Personen außerhalb der Beratungsstellen.
  • Sie stehen allen Beschäftigten der FAU offen und sind ohne bürokratische Hindernisse erreichbar.
  • Die Ansprechpersonen beraten Sie individuell, unabhängig sowie in hierarchischer und fachlicher Hinsicht weisungsfrei.
  • Die Gespräche können in Präsenz oder online stattfinden.
  • Die Beratungen erfolgen ressourcen- und lösungsorientiert und bleiben dabei ergebnisoffen. D.h. Sie entscheiden, welchen Weg Sie gehen.

Unterstützung für Beschäftigte, die selbst von einem Problem betroffen sind

Themen der Beratungsgespräche können sein:

  • Gezielte Auseinandersetzung mit dem eigenen Konsum und dessen mittel- bis langfristigen Folgen,
  • Abklärung des Anliegens bzw. der aktuellen Situation und des individuellen Beratungs- bzw. Behandlungsbedarfs,
  • Orientierung für einen risikoarmen und sozialverträglichen Umgang mit Suchtmitteln,
  • Förderung der individuellen Kompetenz im Umgang mit Suchtmitteln und den damit verbundenen Bedürfnissen,
  • Ermutigung und fachliche Begleitung erster Schritte zur Entwicklung von Veränderungsbereitschaft und -zuversicht,
  • Informationen über und ggf. Hilfe bei der Suche nach geeigneten ambulanten oder stationären Behandlungsmöglichkeiten,
  • Hilfe bei der Suche nach geeigneten Therapeuten/-innen,
  • Unterstützung bei der Wiedereingliederung nach stationärer Behandlung und zur Rückkehr an den Arbeitsplatz (ggf. Gespräche mit Vorgesetzten und/oder Kollegen/-innen),
  • Ambulante Nachsorge bzw. Unterstützung bei der Festigung des Therapieerfolgs und zur Rückfallprävention.

Unterstützung für Beschäftigte, die nur mittelbar von einem Problem betroffen sind
(z.B. Vorgesetzte, Kollegen/-innen, Familienangehörige oder Personalverantwortliche)

Themen der Beratungsgespräche können sein :

  • Reflexion der wahrgenommenen Problemlagen und Abklärung ob bzw. welche Maßnahmen zu ergreifen sind,
  • Erarbeitung konsruktiv-wertschätzender und lösungsorientierter Verhaltensweisen im Umgang mit Betroffenen,
  • Unterstützung von Vorgesetzten bei der Vorbereitung von Mitarbeitendengesprächen im Rahmen der Dienstvereinbarung zur Gesundheitsvorsorge und -fürsorge für suchtgefährdete Beschäftigte, u.a. entsprechend des Stufenplans,
  • Beratende Teilnahme an den Stufengesprächen,
  • Moderation von gemeinsamen Gesprächen in Arbeitsgruppen, Teams oder im Kollegen/-innenkreis,
  • Information und Beratung zum Umgang mit Beschäftigten unter akuter Alkoholisierung bzw. im berauschten Zustand am Arbeitsplatz
  • Sinnvolle Strategien im Umgang mit dem Suchtverhalten des Angehörigen und hilfreiche Wege zur sozial-emotionalen Entlastung/Selbstfürsorge

 

Sucht am Arbeitsplatz