Vorgehen nach dem Vier-Stufen-Plan

Grafik: FAUgesund

Der Vier-Stufenplan der Dienstvereinbarung zur Gesundheitsvorsorge und -fürsorge für suchtgefährdete Beschäftigte kommt zur Anwendung, wenn Beschäftigte Leistungsmängel oder Verhaltensauffälligkeiten zeigen, die mit Alkohol- oder anderen Süchten bzw. suchtbedingtem Verhalten zusammenhängen.

Stufenplangespräche setzen dort an, wo ein Verstoß gegen arbeitsvertragliche bzw. dienstrechtliche Pflichten oder deren Vernachlässigung in Verbindung mit dem Konsum von Suchtmitteln oder suchtbedingtem Verhalten stehen.

Er bietet ein Handlungskonzept für Vorgesetzte und andere Personalverantwortliche und erhöht damit deren Handlungssicherheit. Gleichzeitig macht er den betroffenen Mitarbeitern/-innen die Konsequenzen deutlich, die folgen, wenn sie ihr dienstliches Verhalten nicht ändern.

Ziel der Gespräche nach dem Vier-Stufenplan ist es, das Arbeits- und Leistungsverhalten zu korrigieren, indem auf der einen Seite der betroffenen Person

  • ein Hilfeangebot gemacht wird, sofern ihr die Veränderung ihres Verhaltens nicht aus eigener Kraft gelingt. Die FAU sagt ihr Unterstützung zu, wenn sie Beratung und therapeutische Hilfe in Anspruch nimmt, sofern beispielsweise ein schädigender oder abhängiger Konsum vorliegt.

Gleichzeitig wird in den Gesprächen zunehmend

  • dienstlicher Druck aufgebaut, sodass der betroffenen Person ihre Entscheidungssituation deutlich wird: Ein Fortdauern der Auffälligkeiten wird mit arbeits- oder dienstrechtlichen Maßnahmen geahndet, die auch in letzter Konsequenz zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen können.

Der Stufenplan beinhaltet eine Reihe aufeinander folgender Gespräche, in denen der dienstliche Druck stufenweise erhöht wird.

Quelle: Suchtberatung Universität Würzburg, DV zur Gesundheitsvorsorge und -fürsorge für suchtgefährdete Beschäftigte der FAU

Umgang mit suchtmittelauffälligen Beschäftigten