Wie soll ich reagieren?

1. Schritt: Stellen Sie Verhaltensänderungen fest

 Arbeitsverhalten

  • Häufige kurze nicht arbeitsbedingte Abwesenheit während der Arbeitszeit, Pausenüberziehung, Unpünktlichkeit usw.
  • Häufige Kurzerkrankungen/Fehltage ohne ärztlichen Nachweis
  • Kurzfristige Kurzurlaube, Gleitzeitnahme ohne Voranmeldung
  • Sich wiederholende/unglaubwürdige Erklärungen/Entschuldigungen durch Dritte
  • (Zunehmende) Unzuverlässigkeit, nachlassende Arbeitsleistung
  • Starke und oft unerklärliche Leistungsschwankungen, vermehrte Fehler
  • Konzentrationsstörungen
  • Kontaktvermeidung mit Vorgesetzten

 Persönlichkeit

  • (Extreme) Stimmungsschwankungen (z.B. reizbar, nervös, nicht ansprechbar etc.)
  • Überreaktion auf (vermeintliche) Kritik oder überangepasst
  • Zunehmender Rückzug, Isolation

Körperliche Veränderungen

  • Aufgedunsenes Aussehen mit geröteter Gesichtshaut, glasige Augen
  • Zittern der Hände, Schweißausbrüche
  • Vernachlässigung äußerer Erscheinung oder übermäßig geschminkt und betontes Achten auf Äußeres
  • Gleichgewichtstörungen oder überkontrolliertes Gehen
  • Artikulationsschwierigkeiten (z.B. Lallen), verlängerte Reaktionszeit

Trinkverhalten

  • Alkoholkonsum bei (unpassenden) Trinkgelegenheiten
  • Viel Alkohol bei feierlichen Anlässen
  • Hastiges Trinken, „heimliches“ Trinken
  • Häufige Alkoholfahne und/oder Versuch, diese mit Mundwasser, viel Parfum, Kaugummi o. Ä. zu überdecken
  • Demonstrative Vermeidung von Alkohol

Stellen Sie eine oder einige dieser Veränderungen fest, bedeutet es immer noch nicht, dass die Person ein Suchtproblem hat. Dennoch sollten Sie frühzeitig ein vertrauliches Gespräch führen, denn je länger Sie bei Auffälligkeiten warten und nicht reagieren, desto geringer sind die Aussichten auf eine Verbesserung.

2. Schritt: Führen Sie ein vertrauliches Fürsorge- und Klärungsgespräch

  • Bereiten Sie sich auf das Gespräch vor. Schreiben Sie Ihre Beobachtungen auf.
  • Kontaktieren Sie ggf. die Anlaufstellen der FAU und lassen Sie sich für das Gespräch beraten.
  • Informieren Sie sich über das FAU-interne Verfahren, das für suchtgefährdete Beschäftigte angewandt wird und über arbeitsrechtliche/disziplinarische Konsequenzen.
  • Machen Sie sich sachkundig über bestehende interne und externe Hilfsmöglichkeiten.

3. Schritt: Leiten Sie weitere Stufengespräche der Interventionskette ein, falls keine Änderungen erkennbar sind

Weitere Informationen zu den Gesprächen (Schritt zwei und drei) sowie zur „Dienstvereinbarung zur Gesundheitsvorsorge und -fürsorge für suchtgefährdete Beschäftigte“ finden Sie hier.

Quelle: DHS | Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V.

 

Umgang mit suchtmittelauffälligen Beschäftigten